Immer mehr Klimaklagen: Der
BUND verklagte die Bundesregierung jüngst, weil diese ihre selbst gesetzten Klimaziele nicht einhielt. Demnach stießen der Gebäude- und Verkehrssektor im vergangenen Jahr zu viele Treibhausgase aus. Der BUND fordert nun, dass die Regierung Sofortprogramme beschließt. Seit einigen Jahres setzen Klimaaktivisten vermehrt auf solche Klagen, um wirksame Klimapolitik zu erreichen. Die Initiative
Climate Change Laws of the World der Columbia Law School und des Grantham Instituts für Klimawandel und Umwelt listet die Klimaklagen.
Weltweit gibt es bereits 2180 Fälle (Stand: Januar 2023).
Mehr als zwei Drittel der Klagen gingen in den Vereinigten Staaten ein. Australien folgt mit 128 und das Vereinigte Königreich mit 88 Fällen. In Deutschland sind derzeit 41 Klimaklagen dokumentiert. Einen genauen Blick auf die EU nimmt das Grantham Institut gemeinsam mit der London School of Economics in einem
Bericht vom Dezember. Demnach ging die erste Klimaklage in den frühen Neunzigern im Vereinigten Königreich ein, das in dem Bericht noch zur EU gezählt wird. Seitdem registrierten die Wissenschaftler 285 Rechtsstreitigkeiten.
Drei Viertel der Klagen richteten sich gegen Regierungen, wo auch staatliche Institutionen wie Zentralbanken einbegriffen sind. Seit wenigen Jahren stehen allerdings immer mehr private Akteure vor Gericht. So wurde 2020 in 40 Prozent der Fälle gegen Private geklagt. Auf der anderen Seite stehen zur Hälfte Einzelpersonen oder NGOs, aber auch Unternehmen und Regierungen.
Besonders NGOs haben streben dabei strategische Fälle an. Ihre Belange gehen also über private Interessen hinaus. Sie haben zum Ziel, einen breiteren gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen und begleiten ihre Klagen meist mit einer Kommunikationsstrategie. Dabei stehen die Aussichten auf einen Sieg für mehr Klimaschutz nicht schlecht.
57 Prozent der Klagen gehen mit positivem Ergebnis aus. Das größte Hindernis ist gerade bei Einzelpersonen, ob die Kläger überhaupt klagebefugt sind. So gestehen in Deutschland weder das Klimaschutzgesetz des Bundes, noch jene der Länder Einzelpersonen das Recht ein zu klagen. Der Fall
Neubauer et al. gegen Deutschland änderte das allerdings. Eine weitere Hürde ist, wie das Recht auf eine intakte Umwelt ausgelegt wird. Die Wissenschaftler rechnen indes mit immer mehr Klimaklagen, auch vor dem Europäischen Gerichtshof. So hob sogar der Weltklimarat in seinem jüngsten Bericht hervor, wie wichtig Klagen für wirksamen Klimaschutz seien.